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Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400079017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400079017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bedarfsorientierte Bedienformen (Synonym), Expressbus (Synonym), flexible Bedienformen (Synonym), Ländlicher Raum (Synonym), Mobilität (Synonym), On-Demand-Verkehr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.

Volltext

Zweck

Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.

Gegenstand

Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Voraussetzungen

Nur die Einführung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen. Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.

Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die  Landkreise und kreisfreien Städte.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen  worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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