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Biosphärenreservate; Erklärung

Bayern 09000000034563 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000034563

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Biosphärenreservate; Erklärung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Die oberste Naturschutzbehörde kann großflächige, repräsentative Ausschnitte von Kulturlandschaften nach Anerkennung durch die UNESCO zu Biosphärenreservaten erklären. Gleichbedeutend ist die Bezeichnung Biosphärenregion.

Volltext

1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm gestartet, sollen in Biosphärenreservaten durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen (als bedeutender Beitrag für den Biotop- und Artenschutz) sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen großräumig charakteristische Landschaften gesichert werden. Zudem kommt der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der ökologischen Umweltbeobachtung und Forschung große Bedeutung zu. Biosphärenreservate sind Modellgebiete für eine nachhaltig-umweltgerechte Entwicklung in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokultur. Natur- und Landschaftsschutz ist nur eines von mehreren Zielen, bei dem der wirtschaftende Mensch im Mittelpunkt steht. Entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeit werden sie in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert.

Nach der Anerkennung durch die UNESCO erfolgt eine im 10jährigen Turnus stattfindende Überprüfung durch diese. Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben jedoch unter der Hoheitsgewalt des Staates, zu dem sie gehören. In Deutschland zeichnen die Bundesländer für Schutz und Entwicklung der Biosphärenreservate verantwortlich; in Bayern ist mit dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als ausweisende Stelle die oberste Naturschutzbehörde Ansprechpartner.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal