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Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Bayern 99035004067001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035004067001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Altbürgermeister (Synonym), Altoberbürgermeister (Synonym), Auszeichnungen (Synonym), besondere Verdienste (Synonym), Ehrenamt (Synonym), ehrenamtlich (Synonym), Ehrenbürgerschaft (Synonym), Feldgeschworener (Synonym), Feuerwehr (Synonym), Jubilare (Synonym), Medaillen (Synonym), Orden (Synonym), Verdienstorden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Volltext

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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