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Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände; Informationen über Verhalten und Verantwortung

Bayern 99089012000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089012000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände; Informationen über Verhalten und Verantwortung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Artilleriegranaten (Synonym), Blindgänger (Synonym), Bomben (Synonym), Bundeswehr (Synonym), entdecken (Synonym), entdeckt (Synonym), finden (Synonym), Fundmunition (Synonym), gefunden (Synonym), Geschosse (Synonym), Gewehrmunition (Synonym), Granaten (Synonym), Handgranaten (Synonym), Kampfmittelbeseitigung (Synonym), Kampfmittelbeseitigungsdienst (Synonym), Minen (Synonym), Patronenhülsen (Synonym), Pistolenmunition (Synonym), Raketen (Synonym), Waffen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden. Wenn Sie Kampfmittel finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

Volltext

Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden, vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch in der „Natur“. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Unsachgemäßes Hantieren birgt daher ein erhebliches Risiko und kann ernste Gefahren heraufbeschwören, was auch unbeabsichtigt, etwa bei Bodeneingriffen geschehen kann.

Wenn Sie Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

  • Lassen Sie die Gegenstände unbedingt unberührt!
  • Die Polizei unternimmt die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.
  • Wer ohne die erforderliche besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können auch strafrechtlich geahndet werden.

Besondere Verantwortung von Grundstückseigentümern und Bauherren

  • Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich.
  • Die Verantwortung für Gefährdungen durch Kampfmittel bei Baumaßnahmen liegt bei den Bauherren.  Sie haben auch einem Verdacht auf Kampfmittel nachzugehen, erforderliche Maßnahmen zu veranlassen und hierfür entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.
  • Grundlage für vorsorgliche Maßnahmen sind vor allem grundstücksbezogene historische Recherchen und eine darauf bezogene Gefahrenbewertung.  Meist verfügen auch die Gemeinden über archivalische Unterlagen zu kriegsbezogenen Ereignissen.
  • Herstellung und Bescheinigung der sog. "Kampfmittelfreiheit" obliegt den entsprechenden Fachfirmen. Auch die Beurteilung der Kampfmittelbelastung von Grundstücken gehört nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder sonstiger Dienststellen.
  • Aufgefundene bzw. von Fachfirmen geborgene Kampfmittel werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst kostenfrei entsorgt.

Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln

Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu den Gefahren durch Kampfmittel sowie zu deren Abwehr enthält die Bekanntmachung "Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel". Die Bekanntmachung kann mit Hinweisen zum Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken und den Adressenlisten "Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung" sowie "Fachfirmen in der Luftbildauswertung" über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") aufgerufen werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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