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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

Bayern 99036031069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036031069000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

E-Nummernschild (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

Volltext

Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:

  • Batterieelektrofahrzeug (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
  • Hybridfahrzeug (PHEV)

Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
  • Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)

Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.

Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Voraussetzungen durch EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
  • weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.

Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.

Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen

Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal