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Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

Bayern 99102002060002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Volltext

An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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