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Kinderfreibetrag; Beantragung

Bayern 99102002060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kinderfreibetrag; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Volltext

Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2024 bis zu 6.612 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").

Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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