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Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Bayern 09000000000323 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000000323

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeige (Synonym), anzeigen (Synonym), Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) (Synonym), Ehemann (Synonym), Frauen (Synonym), Gatte (Synonym), missbrauchen (Synonym), mißbrauchen (Synonym), Opferschutz und Opferhilfe (Synonym), Polizei (Synonym), Sexualdelikt (Synonym), Sexuelle Nötigung (Synonym), sexuell missbraucht (Synonym), sexuell mißbraucht (Synonym), vergewaltigen (Synonym), vergewaltigt (Synonym), Vergewaltigung (Synonym), vergewaltigungsopfer (Synonym), zwingen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

07.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Volltext

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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