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Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

Bayern 99096001001001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096001001001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

Volltext

Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland

2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:

  • als Anerkennung für Segeln:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
    • Sportküstenschifferschein
  • als Anerkennung für Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
    • Sportbootführerschein See
    • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
  • als Anerkennung für Segeln und Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
  • je nach Kategorie des Scheins:
    • Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
    • Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992

Kosten

Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Frist

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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