Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
26.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.
Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.