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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Bayern 09000000029885 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000029885

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Selbstwerberholz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Volltext

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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