Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauernmarkt (Synonym), Direktvermarkter (Synonym), Direktvermarktung (Synonym), Jahrmarkt (Synonym), Marktstand (Synonym), Spezialmarkt (Synonym), Weihnachtsmarkt (Synonym), Wochenmarkt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Marktsatzung
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.