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Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Bayern 99059001110000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001110000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Adressenänderung (Synonym), ehe anmelden (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehegüterrecht und Eheverträge in Europa (Synonym), Eheschließung anmelden (Synonym), Ehetauglichkeitsbescheinigung (Synonym), Ehevertragliche Vereinbarungen (Synonym), Heirat (Synonym), heirate (Synonym), heiraten in Afrika (Synonym), heiraten in Asien, heiraten in Australien (Synonym), Heiraten in Europa (Synonym), heiraten in Lateinamerika (Synonym), heiraten in Nordamerika (Synonym), Heiratsurkunde (Synonym), Hochzeit (Synonym), Namensänderung (Synonym), Namenserklärung für Aussiedler (Synonym), Personenstand (Synonym), Stammbuch (Synonym), Trauung (Synonym), Trauungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Volltext

Standesamtliche Trauung

Der Standesbeamte fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.

Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Eheschließenden ein Stammbuch der Familie ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.

Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (siehe "Weiterführende Links") erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.

Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

Kosten

Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").

Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.

Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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