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Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung

Bayern 99037011204000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037011204000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Antrag auf EG-Eichung einer nichtselbsttätigen Waage (NSW) (Synonym), Benannte Stelle 0104 (Synonym), Conformity Assessment (Synonym), Kompatibilitätsnachweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Teaser

Sie müssen die Konformitätsbewertung eines Messgerätes beantragen. Sie ersetzt die frühere Ersteichung.

Volltext

Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes nach harmonisierten Richtlinien, d.h. 2009/23/EG für nichtselbsttätige Waagen oder 2004/22/EG für weitere 10 Messgerätekategorien, ersetzt die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte benannte Stelle nach Prüfung des hergestellten Messgerätes dessen Richtlinienkonformität in Form einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die benannte Stelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen, in der auch weitere vom Hersteller beachtete Richtlinien aufgeführt sind.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist benannte Stelle mit der Kennnummer 0104 für ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren und Messgeräte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Konformitätsbewertungsstelle (Link siehe "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Entgeltregelung für die Dienstleistungen der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht finden Sie unter "Weiterführende Links".

Verfahrensablauf

Informationen zum Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2004/22/EG und 2009/23/EG finden Sie unter "Weiterführende Links".

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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