Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle

Bayern 99050060008000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050060008000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heizkostenabrechnung (Synonym), Heizkostenverteilung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Handlungsgrundlage

  • Richtlinien für die Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 der Heizkostenverordnung (PTB-Mitteilungen 95)
  • Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Anforderungen) an die messtechnischen Einrichtungen von sachverständigen Stellen für Heizkostenverteiler (PTB-Mitteilungen 96)

Teaser

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.

Volltext

Als sachverständige Stellen für die Bestätigung der Eignung von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach § 5 der Heizkostenverordnung gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde, das ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bestätigt hat. Diese Bestätigung muss beantragt werden. Die Eignung muss nachweisen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben über die räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle
  • Angaben über die Leitung und das Personal der sachverständigen Stelle (Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit)
  • Angaben über die Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler

Voraussetzungen

Die personellen und technischen Anforderungen an die Stellen, die Bestätigung der Eignung sowie die regelmäßigen Überwachungen sind in den Verwaltungsvorschriften der PTB (PTB-Mitteilungen Nr. 95 und 96) im einzelnen beschrieben. Sie betreffen:

  • die notwendigen Prüfeinrichtungen,
  • Fachkunde (Dipl.-Ing an einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule und ein Jahr praktische Erfahrungen),
  • Zuverlässigkeit und Neutralität (keine wirtschaftliche Abhängigkeit mit dem Hersteller der zu prüfenden Produkte) der Leitung und des Personals und die Verfügbarkeit von ausreichenden wirtschaftlichen Mitteln für den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle.

Der Betrieb darf erst nach Abnahme der Räume und Einrichtungen durch die zuständige Behörde und nach Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Unterlagen über die durchgeführten Prüfungen müssen der Behörde vorgelegt werden. Auf Verlangen der Behörde hat sich die sachverständige Stelle auf eigene Kosten an Ringversuchen zu beteiligen.

Kosten

Nach Aufwand gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Verwaltungsakt der Rücknahme oder des Widerrufs der Bestätigung der sachverständigen Stelle ist in Bayern grundsätzlich kein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Gegen den Verwaltungsakt kann der Betroffene entweder Widerspruch einlegen oder unmittelbar Klage erheben (personenbezogene Prüfungsentscheidung gemäß Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO). Der Betrieb der sachverständigen Stelle ist außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu untersagen, wenn die rechtlichen Vorschriften nicht beachtet werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal