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Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Bayern 99150006019000, 99150006019001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150006019000, 99150006019001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

99094002019000 (Synonym), 99150006019001 (Synonym), Erlaubniserteilung (Synonym), Frachtprüfer (Synonym), Inkassounternehmer, Inkassobüro (Synonym), Rechtsbeistand (Synonym), Rechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland (Synonym), Rechtskundigen in einem ausländischen Recht (Synonym), Rentenberater, Versicherungsberater (Synonym), Vereidigter Versteigerer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Teaser

Die dauerhafte Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Inkasso, Rentenberater und Rechtskundiger in einem ausländischen Recht) in Deutschland muss registriert werden.

Volltext

Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an das Bundesamt für Justiz zu richten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz mit allen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RDG in das Rechtsdienstleistungsregister einzutragenden Angaben
  • eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde (für jede qualifizierte Person gesondert)
  • eine Mitteilung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde bereits beantragt wurde (für jede qualifizierte Person gesondert)
  • bei einem Antrag auf Registrierung für den Bereich Inkassodienstleistungen eine Auskunft nach § 150 Abs. 5 GewO
  • eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) erfolgt ist

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, theoretische und praktische Sachkunde in den Bereichen, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall (§ 12 Abs. 1 RGD).

Die theoretische und praktische Sachkunde ist dem Bundesamt für Justiz anhand von Unterlagen nachzuweisen (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 RDG, §§ 2, 3 RDV). Über die Einzelheiten hierzu informiert das Bundesamt für Justiz.

Juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen mindestens eine natürliche Person benennen, die alle nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RDG erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (qualifizierte Person, § 12 Abs. 4 RDG).

Kosten

Für die Registrierung nach dem RDG fällt eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro an (Nr. 1230 Anlage (KV) zum JVKostG).

Für die Eintragung jeder weiteren qualifizierten Person fällt eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro an (Nr. 1231 Anlage (KV) zum JVKostG).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Das Bundesamt für Justiz entscheidet über einen Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz spätestens drei Monate nach Eingang aller erforderlichen Antragsunterlagen. Im Einzelfall kann die Bearbeitungsfrist ggf. verlängert werden.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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