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Markscheider; Beantragung der Anerkennung

Bayern 99018007016000, 99150074016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018007016000, 99150074016000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Markscheider; Beantragung der Anerkennung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teaser

Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.

Volltext

Markscheider übernehmen bestimmte aus dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung hervorgehende Aufgaben im Bergbau, beispielsweise die Vermessung im Bergbau, die Beurteilung der sicherheitlich relevanten geologisch-geotechnischen Verhältnisse und können mit den von Ihnen gefertigten sogenannten Risswerken Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.

Die zuständige Behörde überprüft, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen nach § 53a Bayerische Bergverordnung (BayBergV) erfüllt. Voraussetzungen sind die Befähigung zum höheren Staatsdienst im Markscheidefach, die körperliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit. Dazu müssen die Abschlusszeugnisse der Universität im Fach Markscheidewesen, die Abschlusszeugnisse der staatlichen Ausbildung (Referendariat, Assessor des Markscheidefachs), eine Zuverlässigkeitsbescheinigung und die ärztliche Bescheinigung der Berufseignung vorgelegt werden. Darauf erfolgt die Erteilung oder Ablehnung der Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

  • Abschlusszeugnis der Universität

    Fach Markscheidewesen

  • Zeugnisse und Ausbildungspläne und Prüfungspläne entsprechender ausländischer Ausbildungen
  • Auszug aus dem Strafregister
  • ärztliche Bescheinigung

Voraussetzungen

  • Befähigung zum höheren Staatsdienst im Markscheidefach
  • eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang der Ausbildung und Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst im Markscheidefach entsprechen
  • die körperliche Eignung
  • erforderliche Zuverlässigkeit

Kosten

Gebühren: ca. 500 Euro

Gebührenrahmen: max. 1200 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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