Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Bayern 99147012060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

Volltext

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
  • Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
  • Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
  • zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

Kosten

  • Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
  • Nichtmitglieder: 414,00 EUR
  • Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Liste.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal