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Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

Bayern 99069008077000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069008077000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendgerichtshilfe.

Volltext

Geraten junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII („Jugendgerichtshilfe“ bzw. „Jugendhilfe in Strafverfahren“) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Die Jugendgerichtshilfe ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Sie begleitet die jungen straffälligen Menschen, unterstützt die Jugendgerichte sowie die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen steht bei allen Überlegungen im Vordergrund.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

  • Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
  • möglichen Folgen der Straftat
  • Datenschutz und Vertrauensschutz
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, bei Problemen und Schwierigkeiten in Schule, Beruf und Ausbildung, Familie und Wohnen, Freizeit sowie bei Schulden
  • Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation, Zukunftsperspektiven, Hintergründe der Straftaten und mögliche Jugendhilfemaßnahmen
  • Unterstützung des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens sowie des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
  • Betreuung in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft; ggf. Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Resozialisation
  • Vermittlung und Begleitung von Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe (z. B. Erziehungsbeistandschaften bzw. Betreuungsweisungen)

Erforderliche Unterlagen

  • Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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