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Kriegsopferrente für Waisen; Beantragung

Bayern 99107139080001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107139080001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kriegsopferrente für Waisen; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausgleich (Synonym), Entschädigung (Synonym), Kriegsopfer (Synonym), Waise (Synonym), Waisenbehilfe (Synonym), Waisenrente (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Waisen von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen

Volltext

Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, können deren Kinder eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) erhalten. Sterben leistungsberechtigte Geschädigte an schädigungsfremden Leiden, kann unter den gleichen Bedingungen wie bei der Witwenbeihilfe eine Waisenbeihilfe gewährt werden.

Die MEZ an Waisen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt für Waisen, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten.

Die Höhe der Waisenrente richtet sich danach, ob noch ein Elternteil lebt (Halbwaise) oder ob beide Elternteile verstorben sind (Vollwaise).

Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Leistungen:

Monatliche Entschädigungszahlung

Sie steht ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse stets zu und beträgt monatlich 408 EUR für Halbwaisen und 638 EUR für Vollwaisen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Eine MEZ erhalten nach dem Tode des Geschädigten seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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