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Kriegsopferrente für Witwe/Witwer; Beantragung

Bayern 99107139080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107139080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kriegsopferrente für Witwe/Witwer; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auslgeich (Synonym), Beihilfe (Synonym), Entschädigung (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Kriegsopfer (Synonym), Lebenspartner (Synonym), Witwe (Synonym), Witwer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Witwen, Witwer und hinterbliebene Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen.

Volltext

Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, können ihre Witwen oder Witwer eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) erhalten. Sterben leistungsberechtigte Geschädigte an schädigungsfremden Leiden, kann Witwen oder Witwern eine (teilweise geringere) Witwenbeihilfe gewährt werden (§ 71 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII). Witwe und dem Witwer stehen hinterbliebene Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gleich, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt. Dieser Anspruch besteht für die ersten drei Lebensjahre des Kindes.

Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Rentenleistungen:

Monatliche Entschädigungszahlung

Sie wird ohne Rücksicht auf das Einkommen allen Witwen und Witwern in Höhe von monatlich 1.103 EUR gewährt.

Der Anspruch auf die MEZ erlischt, wenn Witwen oder Witwer oder überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft (erneut) heiraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kontonachweis
  • gegebenenfalls Kontovollmacht

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal