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Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Bayern 99134017080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134017080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Volltext

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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