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AIDS; Beratung

Bayern 99003003018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003003018000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

AIDS; Beratung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aidsarbeit (Synonym), Aidsberatung (Synonym), Aids - Beratung (Synonym), Aids – Beratung (Synonym), AIDS-Beratung (Synonym), AIDS-Beratungsstelle (Synonym), Aidshilfe (Synonym), AIDS-Hilfe (Synonym), AIDS-Informationsstelle (Synonym), HIV (Synonym), HIV-Beratung (Synonym), Psychosoziale Aids-Beratungsstelle (Synonym), Psychosoziale Beratungsstelle für HIV/Aids (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Handlungsgrundlage

Teaser

Menschen, die mit HIV leben, sowie deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, können sich an eine Beratungsstelle wenden.

Volltext

Menschen, die mit HIV leben, sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 10 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.

Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.

Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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