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Schulden; Beratung

Bayern 99107060058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107060058000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schulden; Beratung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hilfe bei Überschuldung (Synonym), schulden (Synonym), Schuldenfalle (Synonym), Schuldenspirale (Synonym), überschuldete Haushalte (Synonym), verschuldet (Synonym), Verschuldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Volltext

Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.

Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.

Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe

  • zum Teil durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen,
  • in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Erforderliche Unterlagen

  • Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären. Das sind zum Beispiel:

    • Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
    • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
    • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
    • Bescheide
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Mahnungen und aktuelle Forderungsaufstellungen
    • Pfändungsbeschlüsse
    • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
    • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
    • Antrag auf Mietschuldenübernahme
    • Antrag auf Kontopfändungsschutz
    • Nachweis anhängiger Strafverfahren

Voraussetzungen

Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.

Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.

Ratsuchende müssen bereit sein,

  • alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
  • den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
  • notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.

Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.

Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise wenn

  • dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
  • das Konto des Öfteren überzogen ist,
  • erste Mahnungen von Gläubigern eingehen.

Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebots erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinausgezögert werden.

Bitte erkundigen Sie bei Ihrer Beratungsstelle, welche Formulare Sie benötigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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