Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl
Inhalt
Begriffe im Kontext
Behindertenbeauftragte, Ortsheimatpfleger (Synonym), Gemeindebeauftragte (Synonym), gemeindliche Beauftragte (Synonym), gemeindliche Beauftragter, gemeindlicher Beauftragte (Synonym), Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte (Synonym), kommunale Beauftragte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.04.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.
Der Gemeinderat/Landkreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/-r
- Jugendbeauftragte/-r
- Familienbeauftragte/-r
- Seniorenbeauftragte/-r
- Gleichstellungsbeauftragte/-r
- Umweltschutzbeauftragte/-r
- Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/-in
- Kulturbeauftragte/-r
- Antikorruptionsbeauftragte/-r
- Integrationsbeauftragte/-r
- Energiebeauftragte/-r
- Feldgeschworene/-r
- Behindertenbeauftragte/-r
- Informationssicherheitsbeauftragte/-r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.