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Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400237017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400237017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

§ 13 SGB VIII (Synonym), JaS (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

Volltext

Zweck und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.

Art und Höhe

Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.
Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Konzeption mit Bedarfsanalyse
  • Beschluss des Jugendhilfeausschusses
  • Leistungs- und Stellenbeschreibung
  • Kooperationsvereinbarung

Voraussetzungen

Der Bedarf für den Umfang der Jugendsozialarbeit am jeweiligen Einsatzort muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Jugendamt festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung einer JaS-Maßnahme vom Jugendamt beauftragt worden, hat dieser den vollständigen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form und unterschrieben beim Jugendamt einzureichen. Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind bei der Antragstellung zu beachten.

Das Jugendamt legt eigene Anträge der zuständigen Regierung vor, bzw. leitet Anträge anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit einer Stellungnahme zur finanziellen Beteiligung dieser zu.

Die Regierung legt die richtlinienkonformen Anträge mit einer Priorisierung dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vor.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage des entscheidungsreifen Antrags ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Monaten bis zum Maßnahmebeginn zu rechnen.

Frist

Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Jugendhilfeplanung kommt herausragende Bedeutung zu. Veränderungen der Bedarfseinschätzung (Stellenaufstockungen) bzw. Veränderungen an den Schulen, z. B. durch Verlagerung von Klassen an eine andere Schule oder die beabsichtigte Einrichtung einer Stelle der Schulsozialpädagogik oder der vertieften Berufsorientierung sind frühzeitig mit dem Jugendamt im Rahmen der Planungsprozesse abzustimmen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch seitens der Bewilligungsbehörde nicht abgeholfen, kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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