Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

Bayern 99129012168000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129012168000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Gartenwasser (Synonym), Gartenwasseranschluß (Synonym), Gartenwasseranschluss beantragen (Synonym), Gartenwasserzähler einbauen (Synonym), Wasser für Garten (Synonym), Zähler für Gartenwasser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Handlungsgrundlage

  • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Teaser

Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.

Volltext

Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.

Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal