Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
14.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.