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Studium; Beantragung einer Hochbegabtenförderung im Max Weber-Programm

Bayern 99400117017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400117017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Studium; Beantragung einer Hochbegabtenförderung im Max Weber-Programm

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Begabtenförderung (Synonym), Förderung (Synonym), Studium (Synonym), Universitätsstudium (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen.

Volltext

Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen. Unsere Stipendiatinnen und Sti­pen­diaten werden während ihres Studiums individuell begleitet und profitieren von dem breiten Förderansatz des Programms. Dazu zählen eine Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzielle Unterstützung bei Aus­lands­auf­ent­halten ebenso wie eine fachliche und persönliche Betreuung.

Inhalt der Förderung

Das Max Weber-Programm bietet mehr als nur eine finanzielle Unter­stützung. Unseren Stipen­diatinnen und Stipen­diaten eröffnet sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sie wer­den im Studium individuell begleitet und früh ermuntert, Erfahrungen im Ausland oder erste Schritte in die Forschung zu machen.

Mit einer Vielzahl von Angeboten fördern wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem in ihrer per­sön­lichen Entwicklung. Dazu ge­hö­ren Soft­skill-Se­mi­na­re und Sprachkurse ebenso wie beispielsweise Sommer­aka­demien.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Schulabsolventinnen und -absolventen müssen eine Abiturnote von mindestens 1,30 vorweisen sowie eine Mindestpunktzahl in bestimmten Fächern während der Oberstufe und im Abitur erreichen. Dabei darf keine der eingebrachten Halbjahresleistungen schlechter als 12 Punkte sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird man von der Schulleitung vorgeschlagen und kann nach Bestehen eines Auswahlverfahrens in die Förderung aufgenommen werden.

Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, der Leitung eines Elitestudiengangs oder dem Prüfungsamt vorgeschlagen werden. Studierende ab dem dritten Fachsemester können sich auch selbst bewerben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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