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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Bayern 99118003029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118003029000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ekel-Eier (Synonym), Ekelfleisch (Synonym), Gammel-Eier (Synonym), Gammelfleisch (Synonym), gesundheitlich unbedenklich (Synonym), handeln (Synonym), Händler (Synonym), herstellen (Synonym), Hersteller (Synonym), Lebensmittelkontrolle (Synonym), Lebensmittelüberwachung (Synonym), Produzent (Synonym), produzieren (Synonym), Qualität (Synonym), Tabakerzeugnisse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

Volltext

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal