Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bodenrichtwerte; Auskunft

Bayern 99012109023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bodenrichtwerte; Auskunft

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Volltext

Bodenrichtwerte werden von den selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens beziehen sich dabei auf eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Richtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks bezogen. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.

In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.

Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz des Bodenmarktes und sollen daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiedergeben. Sie werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Bodenrichtwertauskünfte werden grundsätzlich gegen Gebühr erteilt.

Verfahrensablauf

Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich erteilt.

Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder über das Internet abgefragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal