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Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen

Bayern 09000000001821 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000001821

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Landkreisausstellungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Landratsämter können eigene Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen.

Volltext

Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.

Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal