Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Landkreisausstellungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.
Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.