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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

Bayern 99108031002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verkehrsüberwachungsdienst (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Volltext

Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
  • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
    • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
    • Zeichen 237 (Radweg),
    • Zeichen 239 (Gehweg),
    • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
    • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
    • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
    • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
    • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal