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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung

Bayern 99080015001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080015001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flugtage (Synonym), Flugveranstaltungen (Synonym), Schauvorstellungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.

Volltext

Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.

Genehmigungsfrei sind:

  • Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
  • Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
  • Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
  • auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen

    (z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)

Voraussetzungen

  • Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften 
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren

Kosten

50 bis 10.300 Euro
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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