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Handwerksregister; Mitteilung der Schließung der Betriebsstätte

Bayern 99058032011005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011005

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Handwerksregister; Mitteilung der Schließung der Betriebsstätte

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Adresse (Synonym), Änderungen (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Datenänderung (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Gesellschafter (Synonym), Handwerk (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), HWK (Synonym), Vertretungsberechtigte (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
    • Weitere Angaben:
      • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
      • Grund der Schließung
      • Kontaktdaten
         

Voraussetzungen

Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
  • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
     

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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