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Handwerksregister; Mitteilung einer weiteren Betriebsstätte

Bayern 99058032011004 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011004

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Handwerksregister; Mitteilung einer weiteren Betriebsstätte

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Adresse (Synonym), Änderungen (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Datenänderung (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Handwerk (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), HWK (Synonym), Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
      • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
    • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
      • Adresse
      • Kontaktdaten
      • Tätigkeit
         

Voraussetzungen

Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte. 
  • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
     

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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