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Handwerksregister; Mitteilung der Änderung der Adresse der Betriebsstätte

Bayern 99058032011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011003

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Handwerksregister; Mitteilung der Änderung der Adresse der Betriebsstätte

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Adressänderung (Synonym), Adresse (Synonym), Änderungen (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Datenänderung (Synonym), Eintrag Handwerksrolle (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), HWK (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
      • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
    • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
      • Kontaktdaten 
      • Adresse der Betriebsstätten
         

Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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