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Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung

Bayern 09000000177128 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000177128

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

WLAN-Strategie (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung in Pflegeeinrichtungen. 

Volltext

Zweck

Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit.

Gegenstand

Die Pflegeversicherung fördert nach § 8 Abs. 8 SGB XI die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung. Ergänzend zur Förderung der Pflegeversicherung (§8 Abs. 8 SGB XI) wird im Rahmen der „100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung“ des Freistaates Bayern eine Komplementärförderung in Höhe von weiteren 12.000 Euro und maximal 40% der verausgabten Mittel gewährt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.

Förderfähig sind auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.

Art und Höhe

Gefördert werden bis zu 40% der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.

Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 % der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 % auf 20 % reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht. Anträge auf Komplementärförderung können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    Bei Antragsstellung:

    • Antragsformular (siehe unter "Formulare")
    • DAWI-De-minimis-Erklärung (siehe unter "Formulare")
    • Zuwendungsbescheid der zuständigen Pflegekasse, der nach dem  01.04.2025 wurde

    Bei Einreichung des Verwendungnachweises:

    • Vorlage der durch die Pflegekasse geprüften Abrechnung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist die Vorlage des Zuwendungsbescheides der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 erlassen wurde sowie eine Erklärung zur Einhaltung der sich aus dem Beihilferecht ergebenden Vorgaben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag muss beim Landesamt für Pflege eingereicht werden. 

Der Antrag kann digital gestellt werden sowie per E-Mail eingereicht werden. 

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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