Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Bayern 99140001060014 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060014

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

Volltext

In der Fachrichtung Architektur ist seit dem 1. August 2019 erforderlich, dass die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in erfolgt.

Die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in beginnt mit ihrer tatsächlichen Aufnahme. Die Aufnahme kann, muss aber nicht der Bayerischen Architektenkammer angezeigt werden.

Wird die berufspraktische Tätigkeit nicht in einem Büro oder sonstigen Arbeitsstätte unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in absolviert, kann die Beaufsichtigung auch durch die Bayerische Architektenkammer erfolgen. In diesen Fällen ist die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit der Bayerischen Architektenkammer anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Abschlussurkunde der Hochschule
    • Zeugnis
    • Diploma Supplement
    • Lebenslauf
    • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Voraussetzungen

  • eintragungsfähiger Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur
  • Aufnahme einer Tätigkeit, bei der die Aufsicht durch einen Architekten bzw. eine Architektin nicht gewährleistet ist

Kosten

Eintragung: EUR 80,00

Die Kosten werden bei Beantragung der Eintragung in die Architektenliste angerechnet.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu übermitteln. Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.

Bearbeitungsdauer

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Antragseingang und Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann einmalig um einen Monat verlängert werden.

Frist

Die Anzeige kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossenem, mindestens achtsemestrigen Studium der Architektur erfolgen. Die Anzeige der Aufnahme muss der Bayerischen Architektenkammer vor ihrem Beginn mitgeteilt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal