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Denkmalschutz; Beantragung eines Ausgleichs oder einer Belohnung für einen archäologischen Fund

Bayern 09000000174416 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000174416

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Denkmalschutz; Beantragung eines Ausgleichs oder einer Belohnung für einen archäologischen Fund

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Entdecker/-innen und Grundeigentümer/-innen können ab einem gewissem Objektwert und bei legalen Fundumständen eine Geldzahlung für archäologische Funde beanspruchen.

Volltext

Seit 01.07.2023 gehört das Eigentum an archäologischen Funden in aller Regel dem Freistaat Bayern. Unter bestimmten Bedingungen haben die, auf deren Grund und Boden der Fund gemacht wurde (Grundeigentümer/-innen), und die, die den Fund gemacht haben (Entdecker/-innen), einen Anspruch auf eine Geldzahlung des Freistaates Bayern. Dieser heißt „Ausgleich“ für Grundeigentümer/-innen und „Belohnung“ für Entdecker/-innen. Zu den Bedingungen gehören vor allem ein gewisser Objektwert und legale Fundumstände.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Antragstellung in Vertretung: Vollmacht

Voraussetzungen

  • Ein Bodendenkmal oder Teil davon ist aufgrund von Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG Eigentum des Freistaates Bayern geworden.
  • Sein Verkehrswert beträgt 1.000 EUR oder mehr.
  • Sein Fund und seine Bergung erfolgten nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen.
  • Der Antragsteller hat das Bodendenkmal oder Teile davon entdeckt oder ist Eigentümer der Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss grundsätzlich elektronisch über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden.
  • Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft die Voraussetzungen gegebenenfalls in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde.
  • Bei der Wertermittlung wird es von der Archäologischen Staatssammlung unterstützt.
  • Anschließend entscheidet das Bayerische Landesamt über den Antrag durch Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Neuheit der Leistung fehlen derzeit Erfahrungswerte zur üblichen Verfahrensdauer. Es ist mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von 4 Wochen bis 3 Monaten zu rechnen. Bei Fällen, deren Entscheidung umfangreiche Ermittlungen oder schwierige Rechtsprüfungen erfordert, kann die Verfahrensdauer länger sein.

Frist

Die Leistung betrifft nur Funde, die seit 01.07.2023 im Gebiet des Freistaates Bayern gemacht wurden. Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal