Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
29.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern