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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung

Bayern 99147001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147001064000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Volltext

Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:

  • Tod der eingetragenen Person,
  • rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
  • dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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