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Schwerbehindertenausweis; Beantragung

Bayern 99015007012000, 99015004037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007012000, 99015004037000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Antrag auf Ausstellung eines Ausweises (Synonym), Ausstellung Schwerbehindertenausweis (Synonym), Ausweis für Schwerbehinderte (Synonym), Behindertenantrag (Synonym), Behindertenausweis (Synonym), Feststellung des Behinderungsgrades (Synonym), Feststellungsantrag Schwerbehinderung (Synonym), schwerbehindert (Synonym), Schwerbehindertenantrag (Synonym), Schwerbehindertenausweis ausstellen (Synonym), Schwerbehindertenausweis beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Volltext

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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