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Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung

Bayern 09000000144969 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000144969

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.

Volltext

Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.

Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Anregungen für eine Auszeichnung mit der Barbara Stamm-Medaille können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden eingereicht werden.

Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal