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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Bayern 09000000142746 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000142746

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Assistent/in für Ernährung und Versorgung (Synonym), Hauswirtschaft (Synonym), Hauswirtschafter (Synonym), Hauswirtschafter/in (Synonym), Hauswirtschafterin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

Volltext

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder
      • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft oder
      • Abschluss einer Fachakademie/Technikerschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder
      • Abschluss einer Universität/Hochschule (einschlägig) mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich Hauswirtschaft

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. 

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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