Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung
Inhalt
Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
24.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Nürnberg
Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer.
Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.
Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.