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Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; Beantragung der Bestellung einer Vertretung

Bayern 99135001061002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; Beantragung der Bestellung einer Vertretung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Nürnberg

Teaser

Wer als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen ist, muss die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin beantragen.

Volltext

Ist ein Steuerberater/eine Steuerberaterin oder ein Steuerbevollmächtigter/eine Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf der Beruf nicht ausgeübt werden, es sei denn, dass die übertragene Aufgabe ehrenamtlich warhgenommen wird. 

Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen oder gestatten, den Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/ Steuerbevollmächtigte und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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