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Fahrerkarte; Beantragung einer Erneuerung

Bayern 99108055133000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055133000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fahrerkarte; Beantragung einer Erneuerung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Antrag Fahrerkarte (Synonym), Aufzeichnungspflicht (Synonym), Fahrerdokumente (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrpersonal (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrtenschreiberaufzeichnungen (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), FKR (Synonym), Führerschein (Synonym), Gewerblicher Transport (Synonym), Güterbeförderung (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Kontrollgerät (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Kraftfahrer (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Lenk- und Ruhezeiten (Synonym), Personenbeförderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

04.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr

Teaser

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

Kosten

Bayernweite Ergänzung

46,20 - 52,20 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal