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Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung

Bayern 09000000136264 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000136264

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Handlungsgrundlage

  • Kultusministerielles Schreiben vom 06.08.2024: Vollzug des Haushalts 2024; Kap. 05 13 Tit. 429 15 Ausgaben für Beschäftigte zur Unterstützung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Öffentliche Förderschulen)

Teaser

Förderschulen können die Einstellung von Differenzierungskräften bei der zuständigen Regierung beantragen.

Volltext

Differenzierungskräfte unterstützen als Personal der Förderschule Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsangebote. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie unterstützen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, übernehmen jedoch keine eigenverantwortliche Förderung. Der Einsatz erfolgt gruppenbezogen zur Entlastung in Unterrichts- und Erziehungssituationen, z. B. durch die Unterstützung in Lernbereichen der Selbstversorgung (Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Diagnose und Förderklassen (DFK)/Grundschulstufe) und die Übernahme angeleiteter Differenzierungsphasen in Kleingruppen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Schulleitungen der Förderschulen können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Einstellung von Differenzierungskräften beantragen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Förderschulen beantragen bei der Regierung die Zuweisung von Einstellungskapazitäten.
  • Den Förderschulen werden Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
  • Die Förderschulen reichen nach der Zuweisung der Einstellungskapazität die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.
  • Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

Frist

Die Antragsunterlagen sollten frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

Hinweise

Interessierte Lehrkräfte können sich entweder bei der für die Förderschulen der Region zuständigen Regierung oder direkt bei einer Förderschule als Differenzierungskraft bewerben.

Der Dienstantritt der Differenzierungskraft kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) sowie nach der Unterzeichnung einer rechtswirksamen Befristungsvereinbarung erfolgen.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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