LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Synonym), Finanzierung (Synonym), Förderung" (Synonym), geschützt (Synonym), Habitate (Synonym), Lebensraum (Synonym), Lebensräume (Synonym), Lebensräume, Schutzgebietsnetz, Vogelschutz, Habitate (Synonym), LIFE-Natur-Programm (Synonym), LIFE-Natur-Projekte (Synonym), Naturschutz (Synonym), Naturschutzgebiet (Synonym), schützen (Synonym), schützenswert (Synonym), Schutzgebietsnetz (Synonym), Umweltschutz (Synonym), Vogelschutz (Synonym), Vogelschutz-Richtlinie (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.
Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:
Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:
- Natur und Biodiversität;
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.
Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme
- Klimaschutz und Klimaanpassung;
- Energiewende.
Mittelempfänger
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.